Jeder Bienenstand muss laut Tierseuchenverordnung mit Name, Anschrift und Kontaktdaten gekennzeichnet sein.

Die Beantragung einer Tierhalternummer beim Landratsamt ist Pflicht und kostenlos. Eine Tierhalternummer ist unter anderem notwendig für die Bestellung der Behandlungsmittel. Eine Vorlage für Standkennzeichnung und der Antrag für die Tierhalternummer befindet sich jetzt unter ⇒Formulare&Vorlagen.

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Juli 2025

7. Juli ( Montag )

18:30 – 20:30
Grundkurs Imkerei Praxis 2025

Ablegerkontrolle

14. Juli ( Montag )

18:30 – 20:30
Grundkurs Imkerei Praxis 2025

Ablegerkontrolle

21. Juli ( Montag )

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Grundkurs Imkerei Praxis 2025

Wabenhygiene / Abnahme der Honigzargen / Erste Futtergabe der WV

28. Juli ( Montag )

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Grundkurs Imkerei Praxis 2025

Varroa- 1. Behandlung mit AS