Hier finden Sie Informationen über die Bienensachverständigen des Vereinsgebiets.

Aufgaben

Bienensachverständige sind Partner der Imker

  • bei generellen Fragen zur Gesundheit und Haltung von Bienen,
  • informieren über und schulen die Anwendungsmethoden von Bienenarzneimitteln,
  • zur Untersuchung der Bienenvölker bei Verdacht auf Krankheiten oder Vergiftungen
  • und das Erstellen von Gesundheitsbescheinigungen.

Laut Bienenseuchenverordnung (BSVO) benötigen Bienenvölker für Wanderungen und das Verbringen an einen anderen Aufstellungsort eine gültige Gesundheitsbescheinigung. Zu beachten ist die Gültigkeitsdauer der Gesundheitsbescheinigung von 9 Monaten. Neben der BSVO regelt in Baden-Württemberg die entsprechende Verordnung zur Durchführung der Bienenseuchenverordnung die Zuständigkeiten und Befugnisse von Bienensachverständigen. Bitte berücksichtigen Sie auch die Wanderempfehlung für Baden-Württemberg des Landesverbands Badischer Imker.

Kontakt

.img[at].img

Ansprechpartner

Vom Veterinäramt des Bodenseekreises sind für das Gebiet des Imkervereins Markdorf aktuell folgende Bienensachverständige bestellt:

Name Festnetz Mobil
Franz Biller .img  
Günther Czech .img .img
Erich Eiperle .img .img
Dr. Ulrich Engel .img .img
Jürgen Fickel   .img
Alexandra Gretscher .img .img
Dr. Harald Gretscher .img .img
Siegfried Hamburger .img .img
Ute Hohmann .img .img
Helmut Knäple .img .img
Friedrich Kraus .img .img
Bertram Zang .img  

Gebietskarte BSV

Zur Orientierung für die zuständigen Ansprechpartner dient die farblich markierte Gebietseinteilung in der beigefügter Karte:

Faulbrut-Sperrbezirke

Einen Überblick über Faulbrut-Sperrbezirke in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) https://tsis.fli.de/

Aktuelle Informationen und Hinweise

(Stand: 05.11.2019)