Jeder Bienenstand muss laut Tierseuchenverordnung mit Name, Anschrift und Kontaktdaten gekennzeichnet sein.

Die Beantragung einer Tierhalternummer beim Landratsamt ist Pflicht und kostenlos. Eine Tierhalternummer ist unter anderem notwendig für die Bestellung der Behandlungsmittel. Eine Vorlage für Standkennzeichnung und der Antrag für die Tierhalternummer befindet sich jetzt unter ⇒Formulare&Vorlagen.

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September 2025

15. September ( Montag )

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Grundkurs Imkerei Praxis 2025

Varroa- 2. Behandlung mit AS

18. September ( Donnerstag )

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Vortrag: Melizitose – Was tun? (Eva Legner)

Oktober 2025

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